Per 1. Januar 2021 tritt ein Teil des revidierten Aktienrechts in Kraft. Es handelt sich um die Bestimmungen zu den Geschlechterrichtwerten für Kaderstellen in börsenkotierten Unternehmen sowie zu den strengeren Transparenzvorschriften für Unternehmen im Rohstoffsektor. Der übrige Teil der Revision wird voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2022 in Kraft treten.
Für weitergehende Informationen: